ABG

  1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass in der Vertragsbeziehung in erster Linie die Personalvermittlung qualifizierter Arbeitnehmer durch lemon an den Auftraggeber angestrebt wird.
     

  2. Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
     

  3. Im Rahmen der Personalvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Vorkenntnis eines Bewerbers unverzüglich den Auftragnehmer zu unterrichten. Die Vorkenntnis ist vom Auftraggeber unter Beweisantritt darzulegen. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers.
     

  4. Im Rahmen der Personalübermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit. lemon übernimmt außerdem keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerbers. Eine Überprüfung der vom Bewerber gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
    Eigenschaften oder Qualifikationen des Bewerbers, die Qualität und Güte der Arbeitsleistung sowie die schriftlichen oder mündlichen Angaben des Bewerbers sind keine Zusicherung von Seitens lemon.
    Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht zwischenzeitlich anderweitig vermittelt wird.

     

  5. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von lemon und müssen bei nicht Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zurückgegeben und vernichtet werden.

 

 

 

 

 

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

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